Die Anlaufstelle berät und unterstützt Frauen und ihre Angehörigen, die aus der Frauenhaftanstalt in Frankfurt / Preungesheim entlassen werden. Ebenso können sich Frauen präventiv an die Einrichtung wenden, wenn sie mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind.
Die Arbeit der Anlaufstelle orientiert sich am Menschenbild der Humanistischen Psychologie und basiert auf der Entwicklungsfähigkeit eines jeden Menschen. Anerkennung, Wertschätzung, Selbstbestimmung und die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Hilfesuchenden stehen im Vordergrund des Handelns. Sie versteht Straffälligkeit als Ausdruck einer Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen und persönlichen Bedingungen, individuellem Verhalten und sozialen Einflüssen. Die Arbeit orientiert sich an den Bedarfen und Bedürfnissen der Hilfesuchenden im jeweiligen Einzelfall. Gemeinsam mit den Betroffenen werden individuelle Hilfsangebote unter Nutzung der vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen entwickelt (Ressourcenorientierung).
Wesentliches Element der Arbeit ist die Berücksichtigung genderspezifischer Unterschiede. Straffällig gewordene Frauen waren in ihrer Kindheit und Jugend häufig Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch. Zudem entsteht ihre Kriminalität oft in Abhängigkeitsverhältnissen von Männern. Sie brauchen deshalb eigenständige, frauenspezifische Hilfsangebote, die auf ihre spezifischen Erfordernisse zugeschnitten sind und traumasensible, psychosoziale Hilfen mit existenzsichernden Maßnahmen verknüpfen.
Die Anlaufstelle arbeitet nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie übernimmt prinzipiell keine Kontroll- und Ermittlungsaufgaben und keine Berichtspflichten gegenüber der Justiz. Die Beratung beschränkt sich nicht auf einzelne Bereiche des Lebens der Klientinnen, sondern strebt Veränderungen, Lern- und Entwicklungsprozesse in allen Lebensbereichen an.
Ziel ist es, die Eigeninitiative nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu fördern, damit persönliche Lebenskonzepte und Lebensmodelle von den Betroffenen gefunden und realisiert werden können.
Die Mitarbeiterinnen sind sich patriarchaler Machtstrukturen und Ungleichbehandlung bewusst. Auf der Basis von Parteilichkeit solidarisieren sie sich mit ihren Klientinnen unabhängig von sozialer Herkunft, kulturellem Hintergrund und ökonomischen Verhältnissen. Sie tragen zu mehr Chancengleichheit bei und wirken sozialen Diskriminierungen entgegen.
Die Mitarbeiterinnen halten Kontakt zu Rechtsanwält*innen sowie zu verschiedenen AWO internen und externen Kooperationspartner*innen. Alle Mitarbeiterinnen bilden sich regelmäßig fort, nehmen an Supervisionen teil und sorgen damit für eine hohe Fachlichkeit und Professionalität.