Straffällig gewordene Frauen haben viele Fragen und Anliegen.
Diese Fragen stehen am Anfang vor der Haft. Wir können diese Fragen beantworten und geben Hilfestellung in Vorbereitung auf die Haft. Auch die Angehörigen haben Fragen:
Wir unterstützen die Angehörigen dabei, ihren Weg zu finden. Als externe Ansprechpartnerin können wir Frauen in Haft besuchen.Vor der Entlassung ist die Unsicherheit groß.
Gemeinsam finden wir Antworten auf die vielfältigen Fragen und entwickeln eine Perspektive nach der Haft.
Am Tag der Entlassung stehen wir für die Frauen an der Gefängnispforte und begleiten sie zu den notwendigen Behördengängen. Das erste Jahr nach der Haft kann mit vielen Schwierigkeiten verbunden sein.
Wir bleiben mit den Frauen in Verbindung vor, während und nach der Haft und können bei einem Neuanfang unterstützen.
Unser Team begleitet Frauen, die im Umgang mit Ämtern und Behörden Hilfe brauchen – z.B. beim Beantragen von Sozialleistungen, beim Wiederbeschaffen von verloren gegangenen Unterlagen (Personalausweis, Zeugnisse,..) oder bei Gerichtsverhandlungen und Anhörungen.
Straffälligkeit geht oft einher mit Krisen, Ängsten, Depressionen, Situationen der Überlastung und Überforderung. Inhaftierung und Entlassung sind einschneidende Erlebnisse und beeinträchtigen die Handlungsfähigkeit und Lebenssituation. Wir unterstützen mit konkreten Beratungsangeboten und besuchen Frauen auch regelmäßig in Haft.
„Das Schlimmste am Gefängnis ist die Entlassung“, ist eine geläufige Aussage von Menschen in Haft. Wir unterstützen Frauen im Übergang von Haft in Freiheit. Am Tag der Entlassung stehen wir vor dem Tor und begleiten sie.
Unser spezielles Anliegen ist es, Mütter und Kindern zu helfen, dass ihre Beziehung trotz Straffälligkeit bestehen bleiben kann. Bei Inhaftierung vermitteln wir den Kontakt zu dem Mutter-Kind-Heim, bei der Entlassung können wir eine Übergangswohnung für Mütter mit Kind anbieten.
Nach der Haft ist es sehr schwierig, eine eigene Wohnung zu finden. Daher vermieten wir an haftentlassene Frauen vier Wohnplätze befristet als Übergangswohnung und unterstützen beim Aufbau einer neuen Existenz. Zudem steht Hafturlauberinnen ein möbliertes Zimmer zur Verfügung.
Wir verfügen über Netzwerke in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet und helfen bei vielen Fragestellungen Antworten zu finden. Bei Rechts- und Schuldenfragen können wir auch an Anwält*innen und Schuldenberater*innen vermitteln.
Die Beratungsstelle gibt es seit 1977. Sie ist speziell für Frauen und als Anlaufstelle einmalig in Hessen. Die Unterstützung geschieht immer vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen, frauenspezifischen Problemsicht. Auf Wunsch arbeiten wir mit den Angehörigen zusammen.