Vor der Inhaftierung und/ oder bei Haftbeginn
Mit der Inhaftierung beginnt für Sie und Ihre Familie eine schwierige Zeit. Nachfolgend haben wir für Sie eine kurze Checkliste an Themen zusammengestellt, an die Sie denken sollten, damit Sie zu einem späteren Zeitpunkt keine Probleme erhalten. Sie können überprüfen, ob Sie alles berücksichtigt haben.
Für mehr Informationen können Sie sich gerne an uns wenden oder den „Wegweiser“ der BAG-S (Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe/www.bag-s.de) besorgen.
Während der Haft
Für Inhaftierte oder auch in Vorbereitung auf die Haft gibt es kostenlos das Buch „Wege durch den Knast“ zu bestellen unter: wegedurchdenknast.de
Das Buch ist von Betroffenen selbst geschrieben und gibt hilfreiche Informationen über Rechte und Möglichkeiten in Haft.
Für Angehörige und Kinder
Oft haben Angehörige und Kinder keine Vorstellung wie es der Frau/Mutter in Haft ergeht. Diese beiden Bücher sind Kinderbücher mit vielen Illustrationen, die Kindern und Erwachsenen einen guten Eindruck vermitteln, wie die Haftanstalten und die Zelle in der Regel aussehen und wie der Lebensalltag bestritten wird. Es gibt auch hilfreiche Informationen zu Besuchen in Haft und was man/frau in der Haftanstalt mitnehmen darf.
Engelhardt, Thomas, Osberghaus, Monika (2019): Im Gefängnis
Treffpunkt e.V. (2017): Wie Schokopudding und Spaghetti
Alles um die Finanzen vor, während und nach der Haft
Der Wegweiser der BAG-S für Inhaftierte und Angehörige ist eine wichtige Standard-Broschüre, die nicht nur hilfreiche Tipps in Bezug auf die finanzielle Situation gibt, sondern auch alle wichtigen Adressen rund um die Straffälligkeit in ganz Deutschland sammelt. Den Wegweiser gibt es in verschiedenen Sprachen und wird regelmäßig aktualisiert.
Schulden
Die Broschüre Schulden und Inhaftierung gibt einen guten Überblick über die Möglichkeiten der Schuldenregulierung. Außerdem sind wichtige Adressen enthalten, die bei der Schuldenregulierung behilflich sein können.n
Nur 6% aller Inhaftierten in Deutschland sind Frauen (Statistisches Bundesamt 2019, S.324). Das ist nach wie vor eine kleine Minderheit. Daher sind sie eine wenig beachtete Zielgruppe.
Die meisten Frauen begehen Straftaten im Bereich der Eigentumskriminalität. Weniger als 5% aller inhaftierten Frauen in Deutschland haben ein Gewaltdelikt begangen. Schaut man sich die Lebensumstände der Frauen zum Zeitpunkt ihrer Straftat an, so ist zu erkennen, dass die meisten Frauen zusammen oder für eine männliche Bezugsperson die Straftat begangen haben. Hinzu kommt die Beschaffungskriminalität bei drogenabhängigen Frauen.
Frauen, die aufgrund einer Straftat verurteilt wurden, sind mehrfach benachteiligt. Die gesellschaftliche Verurteilung der Frauen, die mit ihrer Delinquenz gegen herkömmliche Rollenerwartungen verstoßen wie z.B. der fürsorglichen Mutter und angepassten Ehefrau, erschwert ihren Neuanfang. Die Verurteilung nach der Haft führt häufig zur Isolation, verdeckter Obdachlosigkeit und zum Verlust eines regelmäßigen Kontaktes zu den Kindern. 70% aller inhaftierten Frauen sind Mütter, einige davon erleben die Schwangerschaft in Haft.
Die Chancen auf eine soziale Integration nach der Haft sind bei Frauen deutlich schlechter als bei Männern. Sie müssen mit familiären Konsequenzen und gesellschaftlichen Stigmatisierungen zurechtkommen. Sie betrachten die Haft als ein persönliches Scheitern und Versagen und reagieren mit massiven Schuldgefühlen, Ängsten und psychischen Belastungen.
Frauen können sich nach der Haft kaum ein Leben alleine vorstellen; ein unabhängiges Leben führen, selbständig sein und eigene Ziele formulieren sind nicht ihre Prioritäten. Sie wünschen sich Akzeptanz, Zugehörigkeit und familienähnliche Bezüge. Daher ist die gesellschaftliche Verurteilung dieser Frauen eine mehrfache Bestrafung. Gelingt es in und nach der Haft nicht das Selbstvertrauen und ihre Autonomie zu stärken, suchen sie in kurzer Zeit nach erneuten prekären Beziehungs- und Lebensverhältnissen.